2007
25 OktSynodalbeschluss »Der 9. November – Tag der Erinnerung und Umkehr« (2007)
© Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Synodalbeschluss »Der 9. November – Tag der Erinnerung und Umkehr«, 25.10.2007 (zuletzt veröffentlicht auf den Seiten der ELK-WUE)
Wortlaut des Synodalbeschlusses »Der 9. November – Tag der Erinnerung und Umkehr« vom 25.10.2007
Der Oberkirchenrat wird gebeten,
- den 9. November als Tag der Erinnerung und Umkehr einzuführen,
- landeskirchenweit dafür zu sorgen, dass der 70. Jahrestag der Reichspogromnacht im Jahr 2008 allgemein verbindlich begangen wird,
- den Gemeinden zu empfehlen, jährlich am 9. November der Ereignisse am 9. November 1938 zu gedenken, wo möglich in ökumenischer Verbundenheit und in Verbindung mit den Kommunen,
- die Möglichkeit zur Aufnahme in den liturgischen Kalender des Evangelischen Gesangbuchs zu prüfen,
- das Anliegen dieses Antrags der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) und über den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den übrigen Mitgliedskirchen der EKD bekannt zu machen.
Der Ausschuss geht davon aus, dass der Oberkirchenrat den für Mission und Ökumene zuständigen Geschäftsausschuss der 14. Landessynode über das Ergebnis der unter Nummer 4 des Antrags erbetenen Prüfung informiert.