Kirche und Israel

Eine ekklesiologische Grundfrage, ihre Stellung in der Verfassung und ihre praktischen Konsequenzen

Alexander Deeg

1. Kirche und Israel. Eine ekklesiologische Grundfrage

1.1 Das christlich-jüdische Miteinander seit der Mitte des 20. Jahrhunderts

Ein Neuanfang im Miteinander von Christen und Juden nach 1945 begann mit dem Erschrecken über die Schoa und über die kirchliche Mitschuld an Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung von jüdischen Bürgerinnen und Bürgern. Das Bekenntnis der Schuld steht folgerichtig am Anfang eines neuen Miteinanders, auf das sich bald auch zahlreiche Jüdinnen und Juden dialogbereit eingelassen haben. Im Kontext dieses Dialogs wuchs die christliche Einsicht in die Tiefe der Verwurzelung der Kirche im Judentum. Klassische Paradigmen, wonach mit und durch Jesus Christus das partikulare Israel seine heilsgeschichtliche Bedeutung verloren habe und sich christlicher Glaube als universaler und zugleich individueller Glaube letztlich auch ohne Bezug auf das Judentum definieren könne, verloren dadurch an Bedeutung. Historische Einsichten in die Dauer und Dynamik des wechselseitigen Ablösungsprozesses von Judentum und Christentum machten allzu lineare Deutungsmuster, wonach bereits sehr früh „Kirche“ und „Israel“ einander gegenüberstanden, unglaubwürdig und eröffneten neue Einsichten in die das entstehende Christentum prägenden jüdischen Kontexte. In jüngster Zeit werden darüber hinaus die bleibenden Wechselwirkungen von Christentum und Judentum durch die Geschichte hindurch intensiver wahrgenommen – und es zeigt sich, wie der Dialog beider Glaubensgemeinschaften zu zahlreichen neuen Entdeckungen und Anregungen für das Denken des Glaubens und die jeweiligen Praxisgestalten sein kann.1, H. 4); vgl. auch die Reihe „Two Liturgical Traditions“ sowie Alexander Deeg/Walter Homolka/Heinz-Günther Schöttler (Hg.), Preaching in Judaism and Christianity. Encounters and Developments from Biblical Times to Modernity, SJ 41, Berlin/New York 2008.] Zusammenfassend: Vom Erschrecken führte in den vergangenen Jahren ein Weg über die Einsicht in die jüdische „Wurzel“ bzw. die Entdeckung der jüdischen „Mutter“ hin zu der Erkenntnis des geschwisterlichen Miteinanders,2 das von jüdischen wie christlichen Forschern nicht selten analog zu dem Miteinander von Jakob und Esau gedeutet wird.3 Wie deren Beziehung nicht ohne Brüche und heftige Auseinandersetzungen bleibt, so kommen beide doch nicht voneinander los. Nach der Wiederbegegnung und Versöhnung ziehen Jakob und Esau zwar nicht unmittelbar miteinander weiter, bleiben aber doch in der Nähe und einander zugewandt (vgl. Gen 33).4

1.2 Die ekklesiologische Bedeutung der Beziehung der Kirche zu „Israel“
Diesem Erkenntnisweg der vergangenen 60 Jahre entsprechend ist es evident, dass es bei der Frage nach dem Verhältnis von Kirche und Israel auch, aber keineswegs nur um die „Mitschuld der Kirche an der Ausgrenzung und Vernichtung jüdischen Lebens“ geht; es geht auch, aber keineswegs nur um „die Versöhnung mit dem jüdischen Volk“ und die Abwehr von „Antisemitismus und Antijudaismus“.5 Die Frage nach dem Verhältnis von Kirche und Israel ist darüber hinaus eine Grundfrage, die das Kirchesein der Kirche Jesu Christi seit ihren Anfängen betrifft. Kirche kann ihre Identität nicht definieren, ohne ihr Verhältnis zu „Israel“ zu bestimmen.6 Ihr bleibender und unaufgebbarer Bezug auf Jesus, den Christus, ihr bleibender und unaufgebbarer Bezug auf die Schriften des „Ersten“ Testaments, ihr bleibender und unaufgebbarer Bezug auf den einen Gott und seine Treue, wie sie in den Präambeln bzw. Grundartikeln aller evangelischen Kirchen zum Ausdruck gebracht werden, binden die Kirche zugleich an das biblische Israel und an das gegenwärtige Judentum. Dass dieser Bezug spannungsreich ist und bleibt, ist evident. Gemeinsamkeiten und bleibende Unterschiede gehören dazu. Durch ihre Beziehung zu Israel wird die Kirche Jesu Christi in eine spezifische Spannung gerückt und dort bis zu jenem Tag, an dem Gott sein wird „alles in allem“ (1Kor 15,28), gehalten;7Wende-Zeit im Verhältnis von Juden und Christen, Berlin 2009, 302–306, 305).] sie bleibt ausgespannt zwischen ihrem Bezug auf das Gottesvolk Israel und die Heiden („… dass er euch auch erwählet hat …“; EG 293; vgl. Röm 15,7–12), zwischen präsentischer und futurischer Eschatologie, zwischen der Praxis der guten Werke und der Erwartung alles Guten von dem lebendigen Gott, zwischen Doxologie und Klage …
2.3 Die dimensionale Bedeutung der Thematik
Gelegentlich wird von Kritikern einer Ergänzung der Kirchenverfassung (Grundartikel bzw. Präambel) ins Feld geführt, dass das Thema „Christen und Juden“ „vor Ort […] in der gemeindlichen Wirklichkeit nicht vorkommt“.8 Dabei zeigt sich der kategoriale Denkfehler, der dort entsteht, wo „Christen und Juden“ als ein Thema erscheint, das dann Relevanz hat, wenn in einem Ort eine Synagoge steht oder stand, eine jüdische Gemeinde existiert oder existierte bzw. eine besondere historische Bedeutung mit dem Thema verbunden ist. Dass es aber darüber hinaus um eine Grundfrage christlicher Ekklesiologie, um einen Prüfstein jeder Gottesrede, um ein Kriterium jedes Gottesdienstes (vgl. EGb, Leitkriterium 79) geht, tritt in den Hintergrund und würde vice versa durch eine Einfügung in den Grundartikel/die Präambel der Kirchenverfassung neu ins Bewusstsein treten.
2.4 Kriterien für die Sprachgestalt

Freilich muss bei einer Verortung im Rahmen der Präambel bzw. des Grundartikels die Frage nach der Sprachgestalt einer Ergänzung in besonderer Weise berücksichtigt werden. Konkret bedeutet dies, dass nach dem Ort einer Ergänzung zu fragen ist, nach dem Inhalt und nach der sprachlichen Formulierung. Die etwa in der Diskussion um die Ergänzung des Grundartikels der Kirchenverfassung in der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern vorgebrachten Bedenken beziehen sich zu Recht immer wieder auf diese Aspekte. Angesichts der Unterschiedlichkeit der Vorgaben in den einzelnen Kirchen benenne ich drei grundlegende Kriterien:

  1. Im Grundartikel bzw. in den Präambeln kann es nicht darum gehen, (an sich stimmige) Sätze über die christliche Sicht Israels zu formulieren. An dieser Stelle können treffend nur solche Sätze aufgenommen werden, die mit der Beschreibung des „Wesens“, d.h. der Herkunft, Gegenwart und Zukunft bzw. des Auftrags der Kirche zu tun ha- ben. – Praktisch bedeutet dies, dass die Präambel der Kirchenverfassung nicht der Ort ist, um konkrete kirchliche Aufgaben zu beschreiben (etwa die Aufgabe, die Begegnung mit dem Volk Israel zu suchen); diese haben ihren Ort an anderer und späterer Stelle.
  2. Die Formulierungen an diesem Ort bedürfen der besonderen Sorgfalt; besonders gilt dies für die verwendeten Verben („die Kirche bezeugt/weiß sich/erkennt/erinnert daran …) und für die Bezeichnungen für das „Volk Israel“ (biblisches Israel, Gottesvolk Israel, Judentum, Judenheit …). – Konkret ist es inzwischen zu Recht als problematisch erkannt, dass in der beabsichtigten Ergänzung in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern der Begriff „Volk“ zweimal und damit durchaus schillernd verwendet wird. Zu erwägen wäre, ihn im Blick auf das gegenwärtige „Volk Israel“ bewusst zu ersetzen – etwa durch den unüblichen, aber gerade dadurch m. E. hilfreichen Begriff „Judenheit“.10
  3. In sprachwissenschaftlicher Perspektive gilt es, keineswegs nur die lokutionären Aspekte der jeweils gefundenen Sätze zu bedenken (also den „Inhalt“ an und für sich), sondern immer auch die Intention und die möglichen Wirkungen. Insbesondere gilt dies für die Frage danach, wie diese Sätze in den Ohren von Jüdinnen und Juden, aber auch in den Ohren von Geschwistern in der Ökumene klingen. Hier ist das Gespräch vor jeder Festlegung auf eine Formulierung zu suchen. – An dieser Stelle erwies sich besonders das Adjektiv „geschwisterlich“, das im Vorschlag für eine Ergänzung der Kirchenverfassung der ELKB aufgenommen wurde, als diskussionswürdig. Die Gefahr einer Vereinnahmung jüdischen Selbstverständnisses steht im Raum. Umgekehrt aber entspricht das Adjektiv einer in den Kirchen gewachsenen Erkenntnis, und es wird sowohl im katholischen als auch im evangelischen Kontext weit rezipiert und auch von zahlreichen Jüdinnen und Juden zur Beschreibung ihres Verhältnisses zum Christentum verwendet (vgl. oben 1.1). Nicht zuletzt scheint es in der Lage, die Einzigartigkeit des christlichen Verhältnisses zum Judentum auch im Unterschied zur Beziehung zu allen anderen Religionen geeignet zum Ausdruck zu bringen.
2.5 Der ökumenische Kontext
Mit der Verankerung im Kontext der Kirchenverfassung könnte längerfristig eine entscheidende positive ökumenische Weichenstellung verbunden sein. Der israeltheologische Bezugspunkt verbindet alle Kirchen und könnte diese in einen weiten ökumenischen Horizont führen, der die Verbissenheit mancher ökumenischer Grabenkämpfe entspannen würde. Alle Kirchen können sich gemeinsam als die „wilden Ölzweige“ (Röm 11,17) wissen, die durch Gottes Gnade in Jesus Christus eingepfropft wurden und nun von der gemeinsamen Wurzel getragen werden (Röm 11,18).11 Die teilweise aus den Kreisen von Ökumenebeauftragten und Ökumeneausschüssen geäußerten Befürchtungen, die Verankerung der Verbindung von Kirche und Israel in der Kirchenverfassung gehe auf Kosten der Betonung der Verbindung zu den anderen Kirchen der Ökumene, erscheint mir inhaltlich in keiner Weise nachvollziehbar.
2.6 Die Folgen eines möglichen Scheiterns

Umgekehrt würde – nachdem etwa in Bayern der Prozess bereits angestoßen ist – eine Ablehnung der Ergänzung der Kirchenverfassung ein m. E. fatales Signal aussenden. All jene, die meinen, dass die Thematik „Kirche und Israel“ nicht so wichtig und eher ein Spezialthema sei, das unter den Dialog mit den Religionen fällt oder als rein ethische Fragestellung beschäftigen sollte, könnten auf eine gescheiterte Verfassungsdiskussion verweisen und damit argumentieren. Der m. E. zu Recht angeschobene Prozess würde sich so pragmatisch in sein Gegenteil verkehren.

3. Kirche und Israel. Praktische Konsequenzen

3.1 Neuer Schwung für die praktische Folgearbeit
Die entscheidenden Erklärungen der evangelisch-lutherischen Kirchen zum Verhältnis von Kirche und Judentum fordern allesamt zu praktischen Konsequenzen auf (vgl. Hannover 1995; Bayern 1998 …).12 Die Aufnahme einer Aussage über das Verhältnis der Kirche zum bleibend erwählten Gottesvolk Israel im Rahmen der Kirchenverfassung würde allen Ansätzen zu einer praktischen Weiterarbeit „in Gottesdienst und Unterricht, Lehre und Leben“13 der Kirche neuen Schwung verleihen.
3.2 Verankerung auf der Ebene der Gemeinden
Vor allem könnte durch eine solche Verfassungsergänzung erreicht werden, dass bereichernde Erkenntnisse aus dem christlich-jüdischen Gespräch weiter in die Gemeinden getragen werden.14> Keineswegs nur am 10. Sonntag nach Trinitatis („Israelsonntag“), im Umkreis des Gedenkens an die Reichspogromnacht oder am Holocaustgedenktag (27. Januar) spielt die Thematik eine Rolle, sie erweist sich vielmehr als relevant für jeden Gottesdienst, jeden Umgang mit der Bibel, jeden Unterricht etc.
3.3 Beispiel: Gottesdienst
Im Handlungsfeld „Gottesdienst“ geht es nicht nur darum, diesen von Antijudaismen zu befreien, sondern in Gebeten und Liedern der christlichen Verwurzelung im Judentum und dem bleibenden Miteinander von Christenheit und Judenheit Ausdruck zu verleihen (vgl. das oben bereits zitierte siebte Leitkriterium des Evangelischen Gottesdienstbuchs). Ein Lernen von jüdischen Sprachformen (ohne eilfertige Übernahmen aus dem Judentum) – wie etwa die Stärkung doxologischer Sprachformen bzw. die Intensivierung der Biblizität christlichen Betens15 – ist dabei ebenso im Blick wie die mögliche Neu- bzw. Wiederentdeckung von Gebetszeiten und Gebetsformen (vgl. nur die mancherorts neu eingeführten „Sonntagsbegrüßungen“). Einige liturgische Kreativität gilt es gegenwärtig etwa darauf zu verwenden, neue Lieder/Liedtexte für den Gottesdienst zu finden, die die Verbindung der Kirche zum biblischen Israel und gegenwärtigen Judentum zum Ausdruck bringen.16

3.4 Beispiel: Lesepraxis

Es fällt auf, dass zwar alle Kirchenverfassungen die Bindung an das „Zeugnis der Heiligen Schrift des Alten und Neuen Testaments“ betonen, dass aber in der kirchlichen Praxis noch immer vielerorts eine Marginalisierung des Alten Testaments zu beobachten ist. Dies gilt vor allem für die Lesepraxis im evangelischen Gottesdienst: Angesichts der Tatsache, dass meist höchstens zwei Lesungen vorkommen, geschieht es, dass nicht wenige Gemeinden alttestamentliche Lesetexte kaum hören. Auch die Unterrepräsentanz des Alten Testaments in den Predigtreihen ist ein Problem, das gegenwärtig zu Recht erkannt und an dem bei der Revision des Perikopensystems gearbeitet werden wird. Hermeneutisch wie liturgiepraktisch eröffnen sich zahlreiche Dialogmöglichkeiten und Lernpotentiale im Gespräch mit jüdischer Theologie.

3.5 Beispiel: evangelische Frömmigkeit

Es erscheint mir aus praktisch-theologischer Perspektive dringend geboten, in den nächsten Jahren verstärkt danach zu fragen, inwiefern eine erneuerte Grundbestimmung des Kircheseins Konsequenzen für die evangelische Frömmigkeit/Spiritualität zeitigen kann und muss. An dieser Stelle bieten sich vielfältige ge- meindepädagogische Chancen: die Entdeckung einer Regelmäßigkeit und Alltäglichkeit von Frömmigkeit im Kontext einer jüdischen Praxis des alltäglichen Gebets sowie des Gebets am Schabbat, die Wiedergewinnung einer Lesepraxis, die das ritualisierte Lesen ebenso kennt wie das ‚verstehende‘, die Wahrnehmung des Zusammenhangs von Glauben und Werken (entsprechend der Praxis der Mizwot im Judentum), die Einübung in die Dynamik und Offenheit einer eschatologischen Ausrichtung des Glaubens, die Pflege einer Glaubensgewissheit im Kontext von Gottes „Erwählung“ jenseits arroganter Selbstüberschätzung anderen gegenüber u.v.a.

3.6 Verfassungsergänzung trotz offener Fragen

Noch sind keineswegs alle Fragen geklärt, die sich im Kontext des christlich-jüdischen Miteinanders stellen. Die Diskussion um die Legitimität (heiden-)christlicher Judenmission gehört ebenso zu den offenen und umstrittenen Fragen wie die Frage nach der Möglichkeit oder Unmöglichkeit einer theologischen Würdigung des Staates Israel. Ebenso ungeklärt erscheinen nach wie vor die Begriffe „Erwählung“ bzw. „Gesetz“.17Wichtig ist aber, dass diese Fragen durch die momentan vorliegenden Ergänzungen in Kirchenverfassungen (wie auch durch die geplante Ergänzung des Grundartikels der Kirchenverfassung der ELKB) nicht entschieden werden. Im Gegenteil ermöglichen diese Ergänzungen (auf der Grundlage eines in seiner Wichtigkeit betonten und in seiner positiven Bedeutung für das Kirchesein der Kirche Jesu Christi geklärten Verhältnisses!), an den anstehenden Fragen weiter zu arbeiten, ohne dadurch die Grundlagen des im christlich-jüdischen Gespräch Erkannten jeweils neu definieren zu müssen. Anders und kürzer: für eine entspannte Weiterarbeit bieten die Verfassungsergänzungen die befreiende Basis.

Zusammenfassend: Eine Ergänzung der Grundartikel/Präambeln der Kirchenverfassungen erscheint mir aus den genannten Gründen naheliegend und geboten. Zu achten ist dabei insbesondere auf die Verortung und Sprachgestalt dieser Aussagen. Für die praktische Arbeit in den Gemeinden steht durch die Ergänzung eine notwendige Intensivierung der Verankerung der mit der Thematik „Kirche und Israel“ verbundenen Einsichten in der kirchlichen Praxis zu erwarten.

Zuerst erschienen in: Texte aus der VELKB 161 (2002)

Fußnoten

  1. Vgl. dazu das Themenheft „Praktische Theologie angesichts des Judentums“ PrTh 38 2004
  2. Vgl. dazu die viel zitierte Ansprache Johannes Pauls II. beim Besuch der Großen Synagoge Roms am 13.4.1986, bei der er in Erinnerung an „Nostra aetate“ die jüdische Religion als die Gemeinschaft der „bevorzugten Brüder“ bzw. der „älteren Brüder“ bezeichnet (zit. bei Rolf Rendtorff/Hans Hermann Henrix (Hg.), Die Kirchen und das Judentum, Bd. 1: Dokument von 1945 bis 1985, Paderborn/Gütersloh 3 2001, 106–111, 109)
  3. Vgl. z.B. Daniel Boyarin, Dying for God. Martyrdom and the Making of Christianity and Judaism, Stanford (CA) 1999, Michael Hilton, Wie es sich christelt, so jüdelt es sich. 2000 Jahre christlicher Einfluss auf jüdisches Leben, Berlin 2001, und vor allem Israel Jakob Yuval, Zwei Völker in deinem Leib. Gegenseitige Wahrnehmung von Juden und Christen in Spätantike und Mittealter, Göttingen 2007. Dazu insgesamt Irene Mildenberger, Die Geschichte zweier Zwillingsbrüder. Interdependenzen zwischen christlicher und jüdischer Liturgie, in: ThLZ 134 (2009), 649–664
  4. Eine so verstandene Geschwistermetaphorik bedeutet dann nicht Vereinnahmung des Gegenübers, sondern die Darstellung eines möglichen Denkweges des Miteinanders
  5. Alle Zitate aus den Art. 2 Abs. 8 der Grundbestimmungen der EKM (2008)
  6. Vgl. dazu z.B. Wolfgang Kraus, Die „Heiden“ und das Gottesvolk. Kirche mit Israel als Volk Gottes, in: ders. (Hg.), Auf dem Weg zu einem Neu- anfang. Dokumentation zur Erklärung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zum Thema „Christen und Juden“, München 1999, 121–134
  7. Vgl. hierzu auch den sechsten Punkt der „jüdischen Stellungnahme zu Christen und Christentum“ mit dem Titel „Dabru emet“: „Der nach menschlichem Ermessen unüberwindbare Unterschied zwischen Juden und Christen wird nicht eher ausgeräumt werden, bis Gott die gesamte Welt erlösen wird, wie es die Schrift prophezeit“ (zit. nach Siegfried von Kortzfleisch/Wolfgang Grünberg/Tim Schramm Hg.
  8. „Die Christenheit ist bleibend mit Israel als dem erstberufenen Gottesvolk verbunden“ (EGb, 16)
  9. Eine Bezeichnung, die – mit geschichtlichen Vorläufern – besonders seit dem 19. Jh. in Analogie zum Begriff „Christenheit“ gelegentlich Verwendung findet (englisch: Jewry); vgl. zu dem Begriff auch Baden, 2001, Grundordnung IV, §69
  10. Eine Bezeichnung, die – mit geschichtlichen Vorläufern – besonders seit dem 19. Jh. in Analogie zum Begriff „Christenheit“ gelegentlich Verwendung findet (englisch: Jewry); vgl. zu dem Begriff auch Baden, 2001, Grundordnung IV, §69
  11. Vgl. auch Manuel Goldmann, „Die große ökumenische Frage“. Zur Strukturverschiedenheit christlicher und jüdischer Tradition mit ihrer Relevanz für die Begegnung der Kirche mit Israel, Neukirchen-Vluyn 1997
  12. Vgl. insgesamt die Dokumente bei Hans Hermann Henrix/Wolfgang Kraus (Hg.), Die Kirchen und das Judentum, Bd. 2: Dokumente von 1986 bis 2000, Paderborn/Gütersloh 2001, 533–942
  13. Vgl. Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden (2001), §69
  14. Vgl. zu dieser Aufgabenbestimmung bereits Christen und Juden III. Schritte zur Erneuerung im Verhältnis zum Judentum. Eine Studie der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 2000, 105
  15. Vgl. dazu meinen Beitrag „Das neue Lied und die alten Worte. Plädoyer für eine Erneuerung liturgischen Betens aus der Sprache der Bibel“, in: DtPfrBl 107 (2007), 640–645
  16. Vgl. hierzu vor allem die Ansätze der niederländischen Hymnologie, die gegenwärtig im Kontext der „Amsterdamer Theologie“ hermeneutisch und praktisch-theologisch weitergeführt werden
  17. Vgl. nur z.B. Klaus-Peter Jörns, Notwendige Abschiede. Auf dem Weg zu einem glaubwürdigen Christentum, Gütersloh